Was bedeutet das für Ihren Betrieb?

Eine Familie bucht eine Ferienwohnung in einer Südtiroler Gemeinde für eine Woche. Der Zimmerpreis steht auf der Website, die Ortstaxe kommt je Person und Nacht dazu. Für Kinder und bestimmte Gäste gelten oft andere Regeln. Zeigt die Buchungsseite die Ortstaxe nicht, wundert sich der Gast bei der Abreise über die Gesamtsumme.

Deshalb gehört die Abgabe transparent in den Buchungsablauf: als eigene Zeile, getrennt vom Zimmerpreis, mit dem Hinweis, ob sie vor Ort oder online bezahlt wird. Die genaue Höhe und die Befreiungen erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde, dem Tourismusverein oder Ihrem Steuerberater. Hier sollte nichts geraten werden.

Worauf Sie achten sollten

  • Ortstaxe als eigene Position in Angebot, Buchung und Rechnung ausweisen.
  • Höhe und Altersgrenzen bei der Gemeinde erfragen und aktuell halten.
  • Klar sagen, ob sie online oder vor Ort bezahlt wird.
  • Befreiungen und Sonderfälle im System hinterlegen.
  • Meldepflichten und Abrechnung mit der Gemeinde beachten.

So handhabt es Alpin Systems

Im Buchungssystem von Alpin Systems lässt sich die Ortstaxe als eigene Position nach Ihren Vorgaben führen, damit Gäste die Gesamtsumme schon bei der Buchung sehen. Die Beträge und Regeln legen Sie mit Ihrer Gemeinde fest. Mehr zur Buchung: Booking Engine.

Häufige Fragen

Wer legt die Höhe der Ortstaxe fest?

Der jeweilige Ort oder das Land. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder dem Tourismusverein nach Höhe und Befreiungen.

Gehört die Ortstaxe in den Zimmerpreis?

In der Regel wird sie getrennt ausgewiesen, damit der Gast sieht, was Zimmerpreis und was Abgabe ist.

Muss ich sie online einziehen?

Das ist je nach Gemeinde und Regelung unterschiedlich. Viele Betriebe weisen sie online aus und kassieren vor Ort. Klären Sie das mit Ihrer Gemeinde.