Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Ein Gast trägt sich auf der Website einer Pension für den Newsletter ein. Sofort bekommt er eine kurze Mail: Bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung durch Klick auf diesen Link. Erst dann ist er im Verteiler. Hat jemand die Adresse einer anderen Person eingegeben, bleibt die Bestätigung aus, und es werden keine Mails verschickt.
Das Verfahren protokolliert Zeitpunkt, Adresse und Bestätigung, was bei Streit als Nachweis dient. Es schützt außerdem die Qualität der Liste, weil Tippfehler und Fremdeinträge herausfallen. In Deutschland gilt es als übliche Praxis, in anderen Ländern gelten teils andere Erwartungen; die Grundsätze der Nachweisbarkeit bleiben aber gleich. Lassen Sie das Verfahren zu Ihrer Rechtslage prüfen. Achten Sie darauf, dass die Bestätigungsmail nicht im Spam landet: eine bekannte Absenderadresse, ein klarer Betreff und kein überladener Inhalt helfen dabei.
Worauf Sie achten sollten
- Bestätigungsmail sofort versenden und mit klarem Betreff versehen.
- Zeitpunkt, Adresse und Bestätigung protokollieren.
- In der Bestätigung kurz sagen, wofür die Anmeldung gilt.
- Abmeldung in jeder Mail mit einem Klick ermöglichen.
- Nicht bestätigte Adressen nach einer Frist löschen.
So handhabt es Alpin Systems
Alpin Systems bindet Anmeldeformulare mit Bestätigungsschritt in die Website ein, wenn Sie einen Newsletter führen möchten. Die Datenschutzerklärung wird dazu angepasst. Mehr zur Anwendung: Newsletter (Hotel) und DSGVO und Datenschutzerklärung. Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Häufige Fragen
Ist Double-Opt-in gesetzlich vorgeschrieben?
Eine ausdrückliche Pflicht in dieser Form gibt es nicht überall. Es gilt aber als sicherer Weg, die Einwilligung zu belegen. Fragen Sie im Zweifel Ihren Berater.
Was, wenn jemand nicht bestätigt?
Dann wird die Adresse nicht aufgenommen. Nach einer Frist sollte der unbestätigte Eintrag gelöscht werden.
Kostet das Verfahren Anmeldungen?
Einige Personen bestätigen nicht. Dafür ist die Liste sauberer und die Einwilligung belegbar.