Was bedeutet das für Ihren Betrieb?

Ein Gastbetrieb verarbeitet laufend personenbezogene Daten: Anfragen, Buchungen, Meldescheine, Newsletter, Kameras, WLAN-Zugänge, Chat-Verläufe. Auf der Website kommen Formulare, Statistik-Werkzeuge, eingebettete Karten, Schriften und Buchungs-Widgets hinzu. Jeder dieser Dienste kann Daten an Dritte übertragen, teils außerhalb Europas. Die Datenschutzerklärung muss das wahrheitsgemäß abbilden, und technisch darf nichts ohne Einwilligung laufen, was nicht nötig ist.

Beispiel: Eine Pension in Gsies hatte eine Datenschutzerklärung aus einem Generator, die ein Statistik-Werkzeug erwähnte, das längst nicht mehr lief, und die Schriften von Google-Servern lud, ohne das zu erwähnen. Zweimal Abmahnrisiko ohne Nutzen. Nach der Umstellung auf lokal geladene Schriften, ein Formular mit den nötigen Feldern und eine Erklärung, die zur tatsächlichen Technik passt, ist die Website so, wie sie beschrieben wird.

Worauf Sie achten sollten

  • Die Erklärung beschreibt die tatsächlich eingesetzte Technik; nach jeder Änderung an Website oder Diensten anpassen.
  • Schriften, Karten und Videos so einbinden, dass keine Daten ohne Einwilligung an Dritte fließen.
  • Formulare nur mit nötigen Feldern, Einwilligung für den Newsletter getrennt.
  • Digitale Assistenten und Chat-Verläufe in die Erklärung aufnehmen, inklusive Speicherdauer.
  • Für Schweizer Betriebe gilt zusätzlich das Schweizer Datenschutzgesetz; rechtliche Texte stimmen Sie mit Ihrem Berater ab.

So handhabt es Alpin Systems

Alpin Systems baut Websites von vornherein datensparsam: lokal geladene Schriften, keine Tracking-Cookies ohne Einwilligung, Hosting in Europa, Formulare mit den nötigen Feldern. Zu jedem Projekt gehört eine Beschreibung der eingesetzten Technik, die Sie oder Ihr Berater in die Datenschutzerklärung übernehmen können. Für bestehende Websites zeigt der Sicherheitscheck, welche Dienste heute Daten übertragen.