Was bedeutet das für Ihren Betrieb?

Ein Hotel in Gröden möchte Direktbucher belohnen, hat aber im Portalvertrag eine Paritätsklausel. Der Preis selbst bleibt deshalb gleich. Was das Hotel stattdessen macht: Direktbucher bekommen den späteren Check-out, den Parkplatz, den Skipass-Service oder ein Paket mit Abendessen, das es nur auf der Website gibt. Der Gast vergleicht nicht nur den Preis, sondern das Gesamtangebot, und auf der eigenen Website kann das Hotel dieses Angebot viel besser erklären als in einer Portalzeile.

Eine Pension im Vinschgau nutzt dafür ihre Stammgäste: Wer schon einmal da war, bekommt per E-Mail einen Code für die Website. Solche Preise für geschlossene Gruppen sind in der Regel ein eigener Fall, den Sie aber anhand Ihres Vertrags prüfen sollten. Grundsatz: nicht gegen das Portal arbeiten, sondern die eigene Website attraktiver machen.

Worauf Sie achten sollten

  • Lesen Sie die Paritätsklausel in Ihrem Portalvertrag, bevor Sie Direktpreise senken.
  • Vorteile statt Rabatt: Leistungen, die es nur direkt gibt, verletzen den Preis nicht.
  • Exklusive Pakete auf der eigenen Website, die so auf keinem Portal stehen.
  • Stammgast-Codes und geschlossene Angebote getrennt vom öffentlichen Preis führen.
  • Preise auf allen Kanälen zentral pflegen, damit Abweichungen nicht aus Versehen entstehen.

So handhabt es Alpin Systems

Das Buchungssystem von Alpin Systems bildet Pakete, Zusatzleistungen und Codes für Stammgäste ab, damit die eigene Website Vorteile bieten kann, ohne den öffentlichen Preis zu unterschreiten. Welche Regeln Ihr Portalvertrag erlaubt, klären Sie mit dem Portal oder Ihrem Verband; wir setzen um, was möglich ist, und zeigen die Vorteile auf der Website so, dass der Gast sie vor dem Preisvergleich sieht.