Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Eine Ferienwohnung in Ulten bat ihre Gäste jahrelang um eine Überweisung von dreißig Prozent. Das funktioniert mit deutschen Stammgästen, scheitert aber bei Gästen aus Italien oder den Niederlanden an Gebühren und Laufzeiten. Mit Kartenzahlung über einen Zahlungsdienstleister ist die Anzahlung in der Buchungsstrecke erledigt, und die Bestätigung kommt sofort. Wer dennoch überweisen möchte, bekommt die Bankdaten in der Bestätigung und eine Frist, nach der die Buchung sonst verfällt.
Ein Hotel in Kastelruth will keine Anzahlung, aber Sicherheit: Es lässt die Karte vormerken und belastet nur, wenn der Gast nicht kommt. Wichtig dabei ist, dass Kartendaten nie per E-Mail oder Formular beim Hotel landen, sondern direkt beim Zahlungsdienstleister bleiben. Das schützt den Gast und nimmt dem Betrieb die Haftung für gespeicherte Kartendaten ab.
Worauf Sie achten sollten
- Kartendaten nur über einen Zahlungsdienstleister, nie per E-Mail, Fax oder eigenes Formular.
- Höhe und Frist der Anzahlung klar nennen und an die Stornobedingungen koppeln.
- Rückerstattung bei rechtzeitigem Storno automatisch oder mit festem Ablauf.
- Die steuerliche Behandlung von Anzahlungen und Belegen klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
- Beleg und Hinweis auf die Anzahlung in der Bestätigungs-E-Mail.
So handhabt es Alpin Systems
Das Buchungssystem von Alpin Systems bindet einen Zahlungsdienstleister an, über den Anzahlung oder Kartenvormerkung direkt in der Buchung erledigt werden. Der Betrieb legt Höhe und Frist fest, die Buchung ist erst mit Zahlung oder Vormerkung bestätigt, und Kartendaten bleiben beim Dienstleister. Die Gebühren des Zahlungsdienstleisters zahlen Sie direkt an diesen; welche Anbieter in Frage kommen, besprechen wir im Erstgespräch.