Was bedeutet das für Ihren Betrieb?

Wer als Gastbetrieb Leistungen aus einem anderen EU-Land bezieht, etwa Webdesign, Software oder Beratung, erhält eine Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf Reverse Charge und beiden Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Der Betrieb meldet die Umsatzsteuer in seiner eigenen Voranmeldung an und zieht sie, soweit er vorsteuerabzugsberechtigt ist, im selben Schritt wieder ab. Unterm Strich fließt meist kein Geld, es ist eine Meldung. Voraussetzung ist eine gültige UID-Nummer des Empfängers.

Beispiel: Ein Hotel in Tirol beauftragt eine Website bei einer Agentur in Südtirol. Die Rechnung weist den Nettobetrag aus, keine italienische Mehrwertsteuer, mit Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Der Steuerberater des Hotels verbucht den Vorgang in der Voranmeldung. Für Schweizer Betriebe läuft es anders: Dort gilt die Leistung als Export, und die Bezugsteuer wird in der Schweiz erhoben. Die genaue Handhabung in Ihrem Fall klärt Ihr Steuerberater.

Worauf Sie achten sollten

  • Die eigene UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) muss gültig und dem Lieferanten bekannt sein.
  • Die Rechnung enthält beide UID-Nummern und den Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuld.
  • Der Vorgang muss in der Umsatzsteuervoranmeldung erscheinen; das übernimmt Ihr Steuerberater.
  • Für Privatpersonen oder Kleinunternehmer ohne UID gilt das Verfahren nicht.

So handhabt es Alpin Systems

Alpin Systems ist ein italienisches Unternehmen in Südtirol; Kunden in Österreich und Deutschland erhalten Rechnungen im Reverse-Charge-Verfahren netto mit beiden UID-Nummern, Schweizer Kunden als Leistungsexport ohne Mehrwertsteuer. Die Angaben auf der Seite Preise sind Nettopreise. Wie die Zusammenarbeit über die Grenze läuft, steht auf den Seiten für Österreich, Deutschland und Schweiz.